Fachanwälte unterliegen einer Fortbildungspflicht von jährlich 15 Stunden. Deren Erfüllung müssen sie ebenfalls jährlich gegenüber ihrer Kammer nachweisen.
Umzugsbedingt hat das in diesem Jahr bei mir ein kleines bisschen länger gedauert als üblich. Da das Jahr aber noch nicht zu Ende ist, kommen im Dezember voraussichtlich noch ein paar Bonusstunden hinzu.
Ich darf mich jedenfalls auch im nächsten Jahr wider Fachanwalt für Strafrecht nennen.
Wenn Sie sich näher über den Fortbildungsstand informieren möchten, finden Sie hier eine genauere Auflistung.