Anklageschrift oder Strafbefehl erhalten?

Wenn ein gelber Umschlag im Briefkasten liegt, bedeutet das in aller Regel nichts Gutes, schon gar nicht, wenn man Beschuldigte(r) in einem Strafverfahren ist. Häufig wird sich darin eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl befinden.

Anklageschrift

Das Abfassen einer Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft ist der strafprozessuale Normalfall, wenn sich nach Abschluss der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht ergibt, eine Verurteilung nach Aktenlage demnach wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Die Anklageschrift soll Sie darüber informieren, was Ihnen vorgeworfen wird und wie die Staatsanwaltschat dies beweisen möchte, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Verteidigung darauf einzurichten.

Sie sollten die Anklageschrift und auch das Begleitschreiben des Gerichts sehr genau lesen. Darin werden Sie eine Frist finden, innerhalb derer Sie Einwendungen gegen die Zulassung der Anklage vorbringen können. Damit ist allerdings nicht Ihr mögliches Verteidigungsvorbringen gemeint. Vielmehr geht es um die Frage, ob die Anklage formaljuristisch ihrer Umgrenzungs- und Informationsfunktion genügt. Zudem kann, sofern Akteneinsicht gewährt wurde, der hinreichende Tatverdacht überprüft werden. Alles Weitere wird dann in der Hauptverhandlung zu erörtern sein.

Weiterhin sollten Sie genau nachsehen, ob Sie in dem gerichtlichen Anschreiben dazu aufgefordert werden, einen Verteidiger zu benennen. Auch hierfür wird Ihnen eine Frist gesetzt. Lassen sie diese ungenutzt verstreichen, wird das Gericht Ihnen einen Verteidiger „zuweisen“, den Sie schlussendlich nur erschwert wieder entpflichten können. Sofern Sie noch keinen Verteidiger haben, aber auch ohne die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung nicht unverteidigt vor Gericht erscheinen wollen, sollten Sie sich spätestens jetzt um einen Strafverteidiger bemühen.

Strafbefehl

Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass zwar ein hinreichender Tatverdacht besteht, eine Hauptverhandlung aber dennoch entbehrlich ist, wird sie bei Gericht einen Strafbefehl beantragen. In diesem wird die Strafe schriftlich festgesetzt.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben Sie zwei Wochen Zeit Einspruch gegen diesen einzulegen. Tun Sie dies, wird der Strafbefehl wie eine Anklage behandelt und es kommt zum Gerichtstermin. Beachten sie dabei aber unbedingt, dass die im Termin verhängte Strafe höher(!) sein kann, als die im Strafbefehl angegebene. Sofern die Tat nicht bestritten wird, die Höhe der Strafe aber zu hoch bemessen erscheint, insbesondere weil die Höhe des Tagessatzes einer Geldstrafe falsch berechnet ist, können Sie den Einspruch auch auf diesen Aspekt beschränken. Eine Verschlechterung des Ergebnisses ist dann nicht mehr zu befürchten.

Um grob zu wissen, ob die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtig berechnet wurde, teilen Sie einfach Ihr monatliches Nettoeinkommen durch 30. Verschiedene Abzugsposten, wie z.B. Unterhaltsverpflichtungen, können den Tagessatz allerdings noch weiter nach unten korrigieren.

Sofern Sie an einem bereits eingelegten Einspruch kein Interesse mehr haben, können Sie diesen vor der Verhandlung einfach so, während der Verhandlung nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen oder beschränken.

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