Verhalten bei Erhalt eines Bußgeldbescheides

Bußgeldbescheide kennt wohl so ziemlich jeder. Viele aus eigener Anschauung, wenn man es mal wieder zu eilig im Straßenverkehr hatte oder das Handy nicht aus der Hand legen konnte. So etwas ist gefährlich und deswegen bußgeldbewehrt. Möglicherweise droht sogar ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Aber nicht nur im Straßenverkehr werden Ordnungswidrigkeiten auf diese Art geahndet.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie dagegen innerhalb von 2 Wochen bei der erlassenden Behörde Einspruch einlegen. Tun Sie dies, geht das Verfahren in das sogenannte Zwischenverfahren über. In diesem können Sie den Einspruch begründen, Beweiserhebungen beantragen und sich mit der Behörde auseinandersetzen. Zwar gilt auch hier, dass tunlichst ohne vorherige Akteneinsicht keine Äußerungen zur Sache abgegeben werden sollten. Hinsichtlich der Beweissituation stellt sich allerdings häufig das Problem, dass diese, so entsprechende Anträge unterbleiben, später vor Gericht nicht mehr vorgebracht werden können. Schon deshalb empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwalts.

Gibt die Behörde Ihrem Einspruch nicht statt, wird das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgegeben und es kommt zum Termin, der sich nur wenig von einem normalen Strafverfahren unterscheidet. Die Staatsanwaltschat selbst nimmt hieran nur selten teil.

Sofern das Gericht das Verfahren nicht einstellt, an die Behörde zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts zurückverweist, den Bescheid ändert oder Sie freispricht, bleibt der Bußgeldbescheid bestehen. Gegen die Entscheidung können sie bei einem Bußgeld über 40 € das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde einlegen.

Bußgeldverfahren sind sehr fehleranfällig. Gerade im Straßenverkehr werden die Bußgelder häufig nahezu automatisiert verhängt, so dass es zahlreiche Verteidigungsansätze gibt. Die Kosten für die Verteidigung werden in der Regel von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen, so dass sich eine anwaltliche Überprüfung durchaus lohnen kann.

Verwarnungsgeld

Das Verwarnungsgeld ist „der kleine Bruder“ des Bußgeldes. Wenn dieses verhängt wird, haben Sie die Möglichkeit, das Verfahren durch Zahlung zu beenden. Sofern Sie nicht zahlen wird ein Bußgeldbescheid, der häufig teurer ist, erlassen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung des Onlineangebots der Kanzlei. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.