Verhaltenhinweise bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

Durchsuchungshandlungen von Ermittlungsbehörden sind äußerst unangenehm. Oftmals sehr früh morgens klingeln die Beamten an der Tür und begehren Einlass, um Beschuldigte oder Beweismittel aufzufinden. Die Möglichkeiten gegen diese Maßnahmen sind dabei zunächst begrenzt.

Durchsuchung

Wenn die Ermittlungsbeamten vor Ihrer Tür stehen, lassen Sie sich zunächst den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts zeigen. In diesem sind sämtliche Räume angegeben, die betreten werden dürfen. Zudem beinhaltet er den konkreten Zweck der Maßnahme. Sollten die Beamten keinen solchen Beschluss haben, dürfen sie die Räumlichkeiten nur bei „Gefahr im Verzug“ betreten. Soweit sie sich hierauf berufen, stimmen Sie dem auf keinen Fall zu. Bestehen Sie darauf, dass die Durchsuchung gegen Ihren Willen geschieht und dass dieser Widerspruch auch ins Protokoll aufgenommen wird. Außerdem haben Sie das Recht, einen Zeugen hinzuzuziehen. Sodann können Sie die Beamten aber vorerst nicht hindern, die Räume zu betreten. Widerstandshandlungen aller Art können zu weiteren Verfahren und mitunter sogar zur vorläufigen Festnahme führen. Erst nach Abschluss der Maßnahme kann ggf. erfolgreich dagegen vorgegangen werden.

Verhalten Sie sich während der Durchsuchung bitte möglichst vorsichtig kooperativ, achten Sie aber darauf, dass Sie zum Tatvorwurf schweigen. Spontane Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden. Darüber hinaus sind Sie während der Durchsuchung in Ihrer persönlichen Freiheit nicht beschränkt. Sie dürfen die Wohnung verlassen, telefonieren, Frühstücken oder was Sie sonst für notwendig halten. Selbstverständlich können Sie auch einen Rechtsanwalt anrufen und bitten zu Ihnen zu kommen. Die Beamten sind aber nicht verpflichtet auf diesen zu warten, so dass in der Regel die Maßnahme bis zu dessen Eintreffen bereits erledigt ist.

Beschlagnahme

Sollten tatsächlich Beweismittel bei Ihnen gefunden werden, die nach Angaben der Ermittler der Beschlagnahme unterliegen haben Sie auch gegen die Wegnahme dieser in der Regel kaum eine Möglichkeit. Auch hier gilt aber, dass Sie der Beschlagnahme unbedingt widersprechen sollten. Soweit es persönliche Unterlagen oder Datenträger betrifft dürfen diese danach nur noch in Anwesenheit eines Richters gesichtet werden, was häufig zu einer Beschleunigung führt. So Sie sich einverstanden erklären, dauert es oftmals Monate bis überhaupt über die Notwendigkeit der beschlagnahmten Gegenstände für das Verfahren entschieden wird.

Sofern Gegenstände und Unterlagen beschlagnahmt werden sollen, die sie unbedingt benötigen, können Sie die Beamten bitten, diese vorab kopieren zu können. Sofern man nicht befürchtet, dass Sie sie dabei vernichten, wird man Ihnen das gewähren. Ansonsten wenden Sie sich unmittelbar nach der Aktion an einen Verteidiger, der sich bemühen wird, möglichst schnell Kopien der beschlagnahmten wichtigen Dokumente zu erhalten.

Cookies erleichtern die Bereitstellung des Onlineangebots der Kanzlei. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.