Die erste Fortbildung des Jahres habe ich am 04. März 2020 beim Bochumer Anwaltverein besucht. Unter dem Titel "Hauptverhandlungs-Navigator" hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Bochum Feldhaus einen umfassenden Überblick über den Ablauf und ausgewählte Fragestellungen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung gegeben.
Für einen Strafverteidiger handelt es sich hierbei überwiegend um Basiswissen. Trotzdem hat sich in jüngerer Vergangenheit einiges im Strafprozessrecht getan und auch ansonsnten schadet es nie, auch die Basics ab und an zu wiederholen. Aufgrund der Tätigkeit des Dozenten war die Fortbildung darüber hinaus sehr praxisorientiert und vermittelte einen guten Einblick in die richterliche Herangehensweise. Zwar ist nicht jedes Gericht gleich. Es schadet aber eben auch nicht, ab und an einmal die Perspektive zu wechseln. Die Fortbildung war damit für mich gewinnbringend.
Erfreulich war auch, dass die Veranstaltung vom Bochumer Anwaltverein ausgerichtet wurde. Seit ich dort Mitglied bin, dürfte es eine der ersten Fortbildungen im Strafrecht gewesen sein. Dafür war die Veranstaltung mit etwa 20 Teilnehmern im Anwaltzimmer des Landgerichts gut besucht. Weiteren Veranstaltungen dieser Art sehe ich sehr interessiert entgegen.
Für die Teilnahme an der Fortbildung wurden mir 5 Zeitstunden gemäß § 15 FAO bescheinigt.