Unter dem Titel "Vom Niedergang der Wahrheitsfindung und der Einlassung des Angeklagten" habe ich in diesem Jahr erstmalig an dem "Workshop Strafverahren" an der Justizakademie NRW in Recklinghausen teilgenommen. Neben Strafverteidigern richtete sich die Veranstaltung an Richter und Staatsanwälte. Wenngleich es der Ankündigung nach um die Wahrheitsfindung im Strafprozess, bzw. deren Niedergang ging und dabei nicht zuletzt um theoretische Dinge wie Inertia-Effekt, Perseveranz und das "Bayes-Theorem" thematisiert werden sollten, entspann sich doch recht schnell ein interessanter, teilweise kontroverser, vor allem aber praxisbezogener Dialog. Viele Standpunkte und Ansichten sind dabei nicht immer miteinander vereinbar. Es schadet aber ganz sicher auch nicht, die anderen Standpunkte zu hören und sich damit näher zu befassen. Die Veranstaltung war nicht die erste ihrer Art. Sollte es zu einer weiteren kommen, bin ich gerne wieder dabei.
Für die Teilnahme an der Fortbildung werden mir 6 Stunden nach § 15 der Fachanwaltsordnung bescheinigt.