Vom 15. bis zum 16. Dezember 2017 habe ich die Revisionsrechtstagung der Strafverteidigervereinigung NRW in Bielefeld besucht. Die Veranstaltung fand bisher alle 2 Jahre statt und zeichnete sich auch diesmal wieder durch gute Vorträge aus, wenngleich diese nicht unbedingt unmittelbar mit der Revision in Strafverfahren zu tun hatten. Insbesondere die Ausführungen des ehemaligen nordrhein-westfälischen Justizministers Kutschaty möchte ich an dieser Stelle hervorherben. Er gewährte einen für mich überraschend offenen Blick in die alltägliche Praxis der Gesetzgebung mit zum Teil bemerkenswerten Erkenntnissen.
Der Samstag beschäftigte sich dann mit guten Ausführungen zu den zahlreichen Neuerungen im Strafrecht, sowohl in prozessualer, als auch in materiellrechtlicher Hinsicht. Auch wenn vieles davon selbstverständlich längst nachgelesen werden konnte, ist es doch m.E. sinnvoll, die Auswirkungen einmal en bloc zu hören.
Für die Veranstaltung wurden mir insgesamt 11,5 Stunden für den Erhalt der Fachanwaltschaft gutgeschrieben. Aber auch ohne die wäre ich beim nächsten Mal selbstverständlich gerne wieder mit dabei.