strafverteidigertag2018Vom 02. bis zum 04.03.2018 habe ich am 42. Strafverteidigertag in Münster teilgenommen.

Unter dem Motto "Räume der Unfreiheit" ging es in diesem Jahr vor allem um das Strafen an sich, aber auch um die sehr aktuelle Gefahr für Beschuldigten- und Freiheitsrechte, etwa durch immer weitere Vorverlagerung von Strafbarkeit und verdachtsschwacher bis -unabhängiger Ermittlungsbefugnisse.

Für besonders erwähnenswert halte ich in diesem Jahr den Eröffnungsvortrag des Kollegen Dr. Frank Nobis aus Iserlohn zum Thema "Strafrecht in Zeiten des Populismus".

Wenngleich der eine oder andere Gesprächspartner in nachfolgenden Unterhaltungen in dem Vortrag "etwas neues" oder Lösungsvorschläge vermisste, zeichnete der Kollege doch ein sehr anschauliches, leider auch düsteres Bild, des gegenwärtigen Status Quo. Populistische Bestrebungen haben seiner Auffassung nach längst ihren Weg in die Gesetzgebung gefunden, wie die letzten Gesetzesnovellen nach medial sehr ausgeschlachteten Vorfällen zeigen. Eine Entwicklung die, aus diffuser, kaum aber faktisch belegter Angst zuletzt dazu geführt hat, Strafbarkeiten immer mehr vorzuverlagern und für diverse Zwangsmaßnahmen den Gefahrenbegriff aus dem Polizeirecht zu verändern. Gegen Ende seines Vortrags verglich Dr. Nobis seine gegenwärtigen Wahrnehmungen mit der Situation in der letzten Phase der Weimarer Republik von 1930 bis 1932 und zog das Resümee, dass jemand der Wolle, aus den beschriebenen Parallelen lernen könne.

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

Die Abschlussveranstaltung am Sonntag beschäftigte sich dann mit dem Thema "Feindrechtsstaat Türkei". Es kam darin ein Kollege aus Istanbul zu Wort, der sehr anschaulich über die dortige Situation der praktizierenden Anwälte, insbesondere der Verteidiger berichtete. Zur Zeit sind in der Türkei über 500 Kollegen inhaftiert, weil sie ihre Arbeit machen und sich für die Rechte ihrer Mandanten einsetzen. Der Vorwurf der Mittäterschaft ist schnell erhoben und Repressionen sind an der Tagesordnung. Ich bin nicht sicher, ob jeder in so einem Klima den Mut hätte, gleichwohl jeden Morgen ins Büro zu gehen und unabhängig und frei seiner Arbeit nachzugehen. Ich bin auch nicht sicher ob ich das könnte und bin froh, dass es hier anders ist. Der bereits angesprochene Vortrag des Kollegen Dr. Nobis zeigt aber m.E. auch, wie trügerisch es sein kann, blind auf diese Sicherheit zu vertrauen.

Persönlich habe ich zunächst an der AG1 zur "Haftanstalt als gefährlicher Ort" teilgenommen und später noch die AG 7 "StPO - nach der Reform ist vor der Reform" besucht. Letztere beschäftigte sich u.a. auch mit dem, was die kommende Bundesregierung in Sachen Effizienzsteigerung im Strafverfahren zu tun gedenkt. Angesichts der letzten Reform vor ca. einem halben Jahr wird uns da noch einiges ins Haus stehen.

Für die Teilnahme am Strafverteidigertag werden mir 10 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO bescheinigt.