Um Ihnen zu verdeutlichen, wie sie die anfallenden Gebühren nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) zusammensetzen, finden Sie hier einige einfache Berechnungsbeispiele.

Mittelgebühr:

Um die Gebühren vergleichbar zu halten, soll bei den folgenden Beispielen die sog. Mittelgebühr zugrunde gelegt werden. Um diese den Rahmengebühren des RVG zu entnehmen, addieren Sie bitte die Mindest- mit der Höchstgebühr und teilen die Summe durch 2.

zusätzliche Kosten:

neben den in den Beispielen ausgewiesenen Gebühren fallen noch weitere Kosten und Auslagen (Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, Kopierkosten) an.

  • Beispiel 1:

    Anklage vor dem Strafrichter und ein Hauptverhandlungstag.

    Grundgebühr (Nr. 4100 VVRVG): 200,00 €

    Verfahrensgebühr (Nr. 4106 VVRVG): 165,00 €

    Terminsgebühr (Nr. 4108 VVRVG): 275,00 €

    Summe: 640,00 € zzgl. USt. 121,60€ = 761,60 €

  • Beispiel 2:

    Anklage zum Schöffengericht, drei Hauptverhandlungstage und anschließende Berufung mit einem weiteren Hauptverhandlungstag.

    Grundgebühr (Nr. 4100 VVRVG): 200,00 €

    Verfahrensgebühr (Nr. 4106 VVRVG): 165,00 €

    3 x Terminsgebühr (Nr. 4108 VVRVG): 825,00 €

    Verfahrensgebühr (Nr. 4124 VVRVG): 320,00 €

    Terminsgebühr (Nr. 4126 VVRVG): 320,00 €

    Summe: 1.830,00 € zzgl. USt. 347,70 € = 2.177,70 €

  • Beispiel 3:

    Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Anklage zur Strafkammer und drei Hauptverhandlungstage bei inhaftiertem Mandanten.

    Grundgebühr (Nr. 4101 VVRVG): 245,00 €

    Verfahrensgebühr (Nr. 4105 VVRVG): 201,25 €

    Verfahrensgebühr (Nr. 4113 VVRVG): 225,00 €

    3 x Terminsgebühr (Nr. 4115 VVRVG): 1.170,00 €

    Summe: 1.841,25 € zzgl. USt. 349,84 € = 2.191,09 €