Mit Schreiben vom 15. Mai 2018 hat mir die Rechtsanwaltskammer Hamm bestätigt, dass ich die geforderten 15 Pflichtfortbildungsstunden gemäß FAO für das Jahr 2018 erfüllt habe.
Trotzdem werde ich selbstverständlich auch in diesem Jahr noch ganz zwanglos die eine oder andere Veranstaltung besuchen. Zu viel Bildung schadet ja dann doch eher selten.
Die Fortbildungsveranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe und deren Inhalte finden Sie bei Interesse übrigens in dieser Übersicht.