Wenn Straftaten unter laufender Bewährung begangen werden, wird es eng

Bewährungsbeschlüsse beinhalten immer die Auflage künftiger straffreier Führung. Nahezu jeder zu einer Bewährungsstrafe Verurteilte weiß das und wurde darauf hingewiesen, dass jede weitere Straftat den Widerruf der Bewährung zur Folge haben kann. Oft führt die Angst davor zu der beliebten Methode des Kopf in den Sand steckens, wenn dennoch während der Bewährungszeit etwas geschieht. Ratsam ist das nicht.

So eine Straftat tatsächlich begangen wurde, liegt darin natürlich auch ein Verstoß gegen die Bewährungsauflage. Noch enger wird es, wenn die Verfahren sich dann auch noch gleichen oder gar denselben Vorwurf beinhalten. Dennoch ist es auch möglich, mehrere Bewährungsstrafen zu erhalten und längst nicht jede Verurteilung rechtfertigt auch einen Widerruf der laufenden Bewährung.

Widerrufsentscheidungen sind wesentlich komplexer als es zunächst den Anschein macht. Insbesondere Fragen der Verhältnismäßigkeit sind zu erörtern und auch die sog. Sozialprognose muss erneut gestellt werden. Das bietet zahlreiche Ansätze für eine gegen den Widerruf gerichtete Verteidigung.

Sofern Sie einen Bewährungswiderruf fürchten müssen, sollten Sie tunlichst schnell genau diese Punkte in Ihre Verteidigung einbeziehen. Ihr Verteidiger wird das in der Regel ohnehin tun. Wird die Strafaussetzung dennoch nach Anhörung widerrufen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde bei dem Gericht einzulegen, welches die Strafaussetzung widerrufen hat. Dafür beachten Sie bitte die Frist von nur einer Woche.

Wegen der Bedeutung der Entscheidungen in diesem Bereich sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung beauftragen.