Was es bei erhaltenen Klageschriften und Mahnbescheiden zu beachten gibt

Zivilklage

Wenn das Gericht Ihnen eine zivilrechtliche Klageschrift zustellt, sollten Sie diese zunächst aufmerksam lesen und dabei auch das Begleitschreiben nicht außer Acht lassen. In diesem finden Sie in der Regel eine Frist von zwei Wochen, binnen derer Sie dem Gericht mitteilen müssen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Eine Frist von weiteren zwei Wochen gibt Ihnen dann die Möglichkeit mitzuteilen, was Ihrer Meinung nach gegen den geltend gemachten Anspruch spricht. Beide Fristen sollten unbedingt beachtet werden, da ansonsten der Erlass eines Versäumnisurteils droht.

Beachten Sie bitte auch unbedingt, dass bei Verfahren vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht, so dass Sie dort Ihre Verteidigungsbereitschaft unbedingt durch einen Rechtsanwalt anzeigen lassen müssen.

Sofern Sie sich entscheiden, das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht ohne rechtlichen Beistand zu führen, achten Sie darauf, sich wirklich mit jeder Behauptung der Gegenseite auseinanderzusetzen und diese ggf. zu bestreiten. Sofern Sie Gegenbeweise anbieten wollen, sollten Sie diese ebenfalls frühzeitig benennen. Ein zögerliches Verhalten kann hier dazu führen, dass Ihr späteres Vorbringen als verspätet zurückgewiesen wird und im Urteil unbeachtet bleibt.

gerichtlicher Mahnbescheid

Hat man Ihnen einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt mit dem Sie nicht einverstanden sind, gilt es auch die darin gesetzten Fristen tunlichst zu beachten und innerhalb der festgesetzten zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Das notwendige Formular befindet sich in demselben Umschlag. Wenn Sie dies unterlassen, kann nach den genannten zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen werden, der mit eintretender Rechtskraft ein vollwertiger und vollstreckbarer Titel ist.

Legen Sie hingegen Widerspruch ein, ist der vermeintliche Anspruchsinhaber gehalten, die noch fehlenden Gerichtsgebühren zu zahlen und seinen Antrag aus dem Mahnbescheid zu begründen. Sodann wird das Verfahren wie eine normale Zivilklage weitergeführt.

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