In einem weiteren Video auf meinem Youtube-Kanal habe ich mich mit den beiden Rechtsmitteln im Strafverfahren - der Berufung und der Revision - beschäftigt.
Während mittels einer Berufung die Beweisaufnahme vollständig wiederholt werden kann, handelt es sich bei dem Revisionsverfahren um eine reine Rechtsinstanz. Das Urteil wird allein auf Rechtsfehler überprüft, wobei das Revisionsgericht an die Tatsachenfeststellungen weitestgehend gebunden ist.
Das Video erklärt diesen in der Praxis gewichtigen und oftmals verwechselten Unterschied noch einmal ausführlicher und geht darüber hinaus ein paar weitere Notwendigkeiten und Möglichkeiten ein. In jedem Fall bietet es sich an, für den Angriff auf ein bereits gesprochenes Urteil einen Strafverteidiger zu beauftragen, der über die Notwendige Erfahrung mit derartigen Besonderheiten verfügt.