Eines der stärksten Rechte des Beschuldigten in einem Strafverfahren ist das Recht, die Aussage zu verweigern und dadurch der Gefahr einer Selbstbelastung zu entgehen. Was das Recht zu schweigen bedeutet und worauf dabei geachtet werden sollte, habe ich exklusiv für 123recht zusammengefasst.

Hier nochmal die wesentlichen Punkte in der gebotenen Kürze:

  • Verweigern Sie die Aussage gegenüber sämtlichen Ermittlungsbehörden und lassen Sie Ihren Strafverteidiger zunächst die Akte einsehen.
  • Lassen Sie sich auch nicht auf beiläufig erscheinende Gespräche mit Ermittlungspersonen oder Dritten ein.
  • Sagen Sie Termine zur verantwortlichen Vernehmung bei der Polizei ab. Sie sind nicht verpflichtet derartigen Aufforderungen nachzukommen. Nur Ladungen durch die Staatsanwaltschaften und das Gericht sind zu befolgen. Machen Sie auch schriftlich keine Angaben zum Sachverhalt.
  • Bestehen Sie darauf, einen/Ihren Verteidiger zu kontaktieren, wenn man Sie zwangsweise in eine Vernehmungssituation bringt.

Eine Einlassung kann, so sie denn überhaupt sinnvoll ist, ohne Nachteile immer noch nach Akteneinsicht und Kenntnis der Ermittlungsergebnisse erfolgen, auch wenn mitunter anderes suggeriert wird. Auch und gerade in einem Strafprozess gilt die Binsenweisheit: Schweigen ist Gold!

Cookies erleichtern die Bereitstellung des Onlineangebots der Kanzlei. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.