Ich habe für das noch junge online-Magazin "fanzeit" ein paar Fragen zur Beleidigung durch die Buchstabenfolge ACAB bzw. die Zahlenfolge 1312 im Fußballstadion beantwortet. Den Artikel finden Sie hier.

Insbesondere durch die jüngere Rechtsprechung des OLG München ist die Strafbarkeit von Kleidungsstücken mit der Aufschrift ACAB wieder vermehrt in den Fokus von Ermittlungsbehörden gerutscht. Das Gericht hatte im Dezember 2013 eine Strafbarkeit angenommen, wenn derartiges in einem Stadion getragen wird. Die Rechtslage ist gleichwohl nicht immer eindeutig und wird zum Teil auch von Gerichten uneinheitlich gesehen. Das Thema werde ich bei Gelegenheit in meinem Blog zum Strafrecht am Spieltag nochmals vertiefter aufgreifen.

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