Die Ruhrnachrichten berichteten am 25.06.2014 über ein u.a. von mir betreutes Strafverfahren. Den Angeklagten war als Inhaber einer Autovermietung Beihilfe zur Einfuhr und zu gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen worden. Das Landgericht Essen sprach sie gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft frei. In den Ruhrnachrichten (Print) vom 27.06.2014 heisst es hierzu:

Verteidiger und Richter blieben jedoch skeptisch. Die Unschuldsvermutung konnte aus ihrer Sicht nicht erschüttert werden. Anwalt Mathias Düllberg: "Der Zeuge hat immer nur bestätigt, was man ihn gefragt hat."

Bei so einem positiven Verfahrensverlauf sehe ich über den kleinen Fehler in der Schreibweise meines Namens gern hinweg.

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