Am 28.07.2014 berichteten die Ruhrnachrichten über ein Verfahren vor dem Landgericht Bochum, in dem es um den mittels einer „Erbsenpistole“ begangenen Raub auf einen Juwelier ging. Die Angeklagten waren von Beginn des Verfahrens an geständig. Nach 3 Verhandlungstagen und einer auch juristisch nicht uninteressanten Diskussion um die sog. „Scheinwaffenproblematik“ und minderschwere Fälle verurteilte das Gericht die Angeklagten nun jeweils zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren.

Die Ruhrnachrichten berichteten am 22.08.2014 in der Printausgabe hierzu:

Die Richter gaben sich am Ende einen „gewaltigen Ruck“ – und gewährten die von den Verteidigern Matthias Düllberg und Martin Gentz beantragten Bewährungschancen. Der Ankläger dagegen hatte dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert […]

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