Am 24.06.2020 habe ich in Essen die Fortbildung der Strafverteidigervereinigung NRW zum Thema: "Notfallkoffer: Verteidigung gegen formular- und blaupausengestützte Verhandlungsleitung" besucht.
Scheinbar im Interesse einer möglichst stringenten und überraschungsarmen Hauptverhandlung gibt es Richter, die sich an Vorlagen und Skripte klammern, um auf Anträge und Anregungen der Verteidigung zu reagieren. Der Kollege Dr. Bernd Wagner aus Hamburg hat sich mit diesen Handreichungen auseinandergesetzt, damit einhergehende Probleme zusammengestellt und Möglichkeiten erdacht, sich gleichwohl auch inhaltlich Gehör zu verschaffen. Ich teile seine Auffassung, dass das Abarebeiten von Checklisten und Vorlagen zwar effizient sein mag, nicht aber unbedingt der Wahrheitsfindung dient, wenn dadurch die Möglichkeit zur Verteidigung eingeschränkt werden.
Die Veranstalgung war interessant und hat zumindest meine Handlungsmöglichkeiten in verschiedenen Situationen erweitert. Für die Fortbildung wurden mir 2,5 Stunden im Sinne des § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) bescheinigt.