Am 05. September 2018 habe ich mich beim Deutschen Anwaltsinstitut über das Jugendstrafrecht fortgebildet. Gehalten wurde der Vortrag von einem Vorsitzenden Richter am Jugendschöffengericht und ehemaligem Leiter der Jugendarrestanstalt Düsseldorf.
Neben der erneuten Vertiefung bekannter Grundsätze, bot die Veranstaltung die Gelegenheit, sich etwas mehr mit der prozessualen Vorgehensweise egagierter Jugendrichter auseinanderzusetzen. Dass es neben viel Einigkeit dabei auch immer wieder einige deutliche Unterschiede zwischen Gericht und Verteidigung gibt, liegt auf der Hand. Schlussendlich gilt im Jugendstrafverfahen nach wie vor, wie überall, dass eine bestenfalls früh ansetzende und felxible Verteidigung zu einer erheblichen Verbesserung der Situation führt. Das vielleicht erst Recht, wenn das Verfahren auf Erziehung gerichtet ist.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung wurden mir 5 Zeitstunden gemäße § 15 FAO bescheinigt.