"Was bekomme ich denn, wenn ich verurteilt werde?"
Die Frage stellen sich Mandanten immer wieder, wenn ein Freispruch unwahrscheinlich ist. Und die Antwort darauf kann häufig von dem Rabatt abhängen, der für des nachfolgende Prozessverhalten, wie etwa für ein Geständnis gewährt wird. Die Folgen zu erörtern und einschätzen zu können ist im Rahmen von Verständigungsgesprächen möglich. Nicht heimlich im Hinterzimmer natürlich, sondern so, wie die StPO es in § 257c vorsieht.
Ich persönlich glaube, dass solche Gespräche längst nicht immer zum Allheilmittel taugen und dass sie häufig zu früh im Verfahren erfolgen. Wie die Situation aus Sicht von Gerichten eingeschätzt wird habe ich mir am 12.09.2018 in Hagen vom Vorsitzenden Richter einer Strafkammer bei einer Veranstaltung der Strafverteidigervereinigung NRW angehört. Alles in allem war es eine gelungene Veranstaltung, für die mir 3 Fortbildungsstunden im Sinne von § 15 FAO bestätigt werden.