Vom 22. bis zum 24 April 2019 habe ich am Strafverteidigertag in Regensburg teilgenommen.
Die Verantstaltung stand unter dem Motto "Die Psychologie des Strafverfahrens" und war damit insgesamt relativ weit aufgestellt. Ich habe mich für die Arbeitsgruppe 2 zum Thema "Pranger 2.0" entschieden, die sich mit diversen Formen der Vorverurteilung gerde auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Medienlandschaft beschäftigt. Das Thema dürfte m.E. die auch die Verteidigung künftig mehr und mehr beschäftigen.
Die Ergebnisse (pdf) dieser sowie der anderen Arbeitsgruppen finden Sie auf den Seiten der Strafverteidigervereinigung NRW.
Zudem wurden im Rahmen der Abschlussveranstaltung die ebenfalls dort nachzulesenden "Regensburger Thesen" (pdf) zu rechtspolitischen Themen verabschiedet.
Für die Teilnahme am Strafverteidigertag wurden mir 10 Stunden gemäß § 15 FAO bescheinigt.