Am 04. Juni 2019 habe ich an einer Fortbildung des Deutschen Anwaltsinstituts in Bochum teilgenommen.
Es ging um das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung; eigentlich also Basics, wenn man so will, aber gleichwohl auch zentrale Verfahrensstadien, die immer wieder aufgefrischt und vertieft werden sollten.
Angesichts diverser Änderungen der StPO in der jüngeren Vergangenheit und des Umstandes, das zwei EU-Richtlinien seitens der Bundesrepublik nicht rechtzeitg umgesetzt werden/wurden, gab es durchaus einige interessante Aspekte zu diskutieren, die sich unmittelbar in der täglichen Praxis meiner Strafverteidigung niederschlagen werden. Der Vortragsstil des Kollegen Thilo Pfordte (München) war dabei kurzweilig, das Ambiente gewohnt solide. Die Praxisrelevanz dieser Veranstaltung ist unbestreitbar.
Für die Teilnahme an dem Seminar wurden mir 5 Zeitstunden nach § 15 FAO bescheinigt.