Passend zum Ende der Legislaturperiode und rechtzeitig vor der Sommerpause hat der Bundestag noch einige weitreichende Änderungen im Strafrecht beschlossen.
Künftig sollen z.B. illegale Autorennen demnach noch strafbarer sein, als sie es ohnehin schon waren. Dasselbe gilt für Einbruchdiebstähle, die sich – je nach Konstellation – im Strafrahmen künftig nicht mehr vom warmen Abriss des gesamten Hauses unterscheiden werden. Der Lückenschluss im Strafrecht wird für die Wählergunst vorangetrieben und dafür ist es egal, ob überhaupt Lücken bestehen.
Aber auch prozessual tut sich einiges. Der sagenumwobene „Bundestrojaner“ ist erst einmal beschlossene Sache und Zeugenaussagen bei der Polizei werden künftig zur Pflichtveranstaltung. Gerade der letzte Punkt dürfte schon bald praktische Relevanz entfalten. Deshalb werde ich die Hinweise für Zeugen demnächst anpassen und weise bereits jetzt darauf hin, dass sich an dem Recht eines Zeugen auf anwaltlichen Beistand nichts ändern wird. Wer sich dann nicht absolut sicher ist, dass er sich nicht doch bei seiner Aussage der Gefahr eigener Strafverfolgung aussetzt, sollte sich zumindest diese Option durch den Kopf gehen lassen, um sich nicht um eben diesen und den Kragen zu reden.
Die anderen Neuerungen werden natürlich ebenfalls eingepflegt.