Verhaltenstipps bei Polizeikontrollen

Der Anblick von rot leuchtenden Kellen, Blaulicht oder einem Streifenwagen im Rückspiegel reicht bei vielen schon, um den Puls in die Höhe zu treiben. Man fühlt sich ertappt, zumindest aber nah an einer Kontrolle und, so umsichtig man sich auch verhält, auf diese würde man lieber verzichten.

Allgemeine Verkehrskontrolle

Handelt es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle ist die Sache halb so wild. Geben Sie den Beamten Ihre Fahrzeugpapiere und den Führerschein, zeigen Sie Ihnen vielleicht noch Warndreieck und Verbandskasten, warten Sie ein paar Minuten und fahren Sie einfach weiter. Auch wenn es nerven mag haben Sie keine Möglichkeit diese Kontrollen im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit zu verhindern.

Verdacht

Etwas anders liegt der Fall, wenn man Sie anhält, weil man Ihnen einen Verstoß gegen bestehende Verkehrsregeln vorwirft. In diesem Fall müssen die Polizeibeamten Ihnen den Grund des Anhaltens mitteilen und Sie über Ihre Rechte belehren. Der Vorwand einer allgemeinen Verkehrskontrolle wäre in diesem Fall unzulässig.

Im täglichen Straßenverkehr verschwimmen die Grenzen allerdings nahezu immer. Der Hinweis auf die allgemeine Verkehrskontrolle gehört bei vielen Polizisten schon zur Grußformel. Ebenso die Frage, ob Sie sich vorstellen können, warum gerade Sie angehalten werden oder ob Sie Alkohol getrunken haben. Hier gilt es aufzupassen. Dass der Beamte so vielleicht gar nicht vorgehen darf, ändert nichts daran, dass er es gerade tut und längst nicht immer lässt sich eine fehlerhafte Kontrolle später belegen. In solchen Situationen sind Sie selbst gefragt. Beantworten Sie keine Fragen, die auf konkrete Verstöße zielen. Sie dürfen dazu schweigen und Sie dürfen den Beamten auch nach dem Grund für den unverhofften Stopp fragen. Wenn Sie selbst wissen, warum man Sie anhält und dies sagen, kommt es später nicht mehr unbedingt darauf an, ob die Beamten das ihrerseits vorher überhaupt bemerkt hatten. Zumindest ein Verwarnungsgeld dürfte die Folge sein. Auch wenn Polizeibeamte freundlich sind sollten Sie in jeder vernehmungsähnlichen Situation zu Vorwürfen schweigen.

"Pusten"

Sofern Sie aufgefordert werden „zu pusten“ oder an einem Drogenschnelltest mitzuwirken, dürfen Sie auch das verweigern. Als Beschuldigter/Betroffener sind Sie nicht dazu verpflichtet, an Ihrer eigenen Verfolgung mitzuwirken. Sofern allerdings ein entsprechender Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer besteht, können die Beamten Sie zwecks Entnahme einer Blutprobe mit auf die Wache nehmen. Es bietet sich in jedem Fall an, auch hier nach dem Grund für die Bitte zu fragen. Sofern allerdings ein Verdacht behauptet wird müssen Sie abwägen, ob sich eine Fahrt zur Wache wirklich lohnt. Selbst wenn die Blutprobe im Einzelfall rechtswidrig sein sollte ändert das nichts daran, dass Sie zunächst eine gewisse Zeit bei der Polizei verbringen.

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