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weihnachtszeitAuch angesichts bewaffneter Polizisten und "Terrorsperren" auf Weihnachtsmärkten, an die ich mich weder gewöhnen werde, noch will, wünsche ich allen Besuchern eine entspannte und friedliche Vorweihnachtszeit und bereits jetzt schöne Weihnachten.

Das Büro wird über die Feiertage vom 23.12.2017 bis zum 2.1.2018 nicht besetzt sein. Über eine Erreichbarkeit für Notfälle werde ich Sie hier selbstverständlich rechtzeitig informieren.

türschildAls ich mich Anfang des Jahres entschied, gemeinsam mit dem Kollegen Gentz die alte Polizeiwache in Altenbochum zu verlassen und in der Innenstadt eine neue Bürogemeinschaft aufzubauen, waren wir davon überzeugt, die Effizienz unserer Kanzleien anhand eines tragfähigen Konzeptes und im Interesse unserer Mandanten deutlich steigern zu können. Nach einem halben Jahr in den neuen Räumlichkeiten ist nun Zeit für ein kurzes Zwischenfazit. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Erwartungen wurden vollständig erfüllt, wenn nicht sogar übertroffen. An einigen, aus meiner Sicht dafür maßgeblichen Punkten, möchte ich Sie bei Interesse gerne teilhaben.

1. Lage

Die unmittelbare Innenstadtlage hat zu einer durchaus besseren Erreichbarkeit geführt. War ich auch anfangs noch skeptisch, weil wir nunmehr keine Parkmöglichkeiten mehr in unmittelbarer Nähe anbieten können, hat sich aber auch dieser Einwand spätestens seit Wiedereröffnung des städtischen Parkhauses P2 erledigt. Die Anbindung an den ÖPNV ist deutlich besser als zuvor. Das Büro ist problemlos fußläufig vom Hauptbahnhof zu erreichen.
Eine weitere Unwägbarkeit bei der Auswahl der Räumlichkeiten war die Lage im 3. Obergeschoss in einem Haus ohne Aufzug. Hier hatte ich tatsächlich ein gewisses Maß an Kritik erwartet, das allerdings vollkommen ausblieb. Aufgrund der in unmittelbaren Nähe befindlichen Cafés war es bislang auch kein Problem, Menschen, denen die Treppen nicht zuzumuten sind, außerhalb der Kanzlei eine zufriedenstellende Alternative anzubieten.
Die Lage des Büros hat daneben auch für mich erhebliche Vorteile. Da das Justizzentrum fußläufig in wenigen Minuten erreichbar ist, entfallen tägliche Fahrzeiten von 30 bis 40 Minuten. Längere Verhandlungspausen können auf diese Weise bei Bedarf ebenfalls deutlich besser genutzt werden.

2. Infrastruktur

Beim Aufbau der Bürogemeinschaft haben wir uns sehr viele Gedanken über die technischen Notwendigkeiten und Möglichkeiten gemacht und direkt auf Digitalisierung gesetzt. Glücklicherweise haben wir recht schnell einen Dienstleister gefunden, der von Beginn an seine Empfehlungen an unseren Bedürfnissen orientiert und stets geholfen hat, diese dann auch umzusetzen. Der „Großkopierer“ z.B. ist einem komfortablen Scanner zum Opfer gefallen und die Aktenarbeit gestaltet sich überwiegend digital. Zwar führe ich nach wie vor noch Handakten; diese allerdings mehr oder weniger nur noch als Backup. Darüber hinaus habe ich viele Arbeitsabläufe weitestgehend standardisiert, so dass sie quasi automatisch ablaufen können. Wie zu erwarten war, hat die konsequente Umsetzung dieser Möglichkeit die Postlaufzeit in meinem Büro um 2/3 bis 1/4 reduziert. Gleichzeitig sind die Telefonkosten deutlich gesunken.
Bei den Mandanten kommt insbesondere die dadurch gesteigerte Unmittelbarkeit offenbar sehr gut an.

3. Öffnungszeiten

Mit der Entscheidung die Bürozeiten deutlich zu reduzieren, das Büro nach 17 Uhr gar nicht mehr zu besetzen und mittwochs und freitags nur bis mittags erreichbar zu sein, haben wir uns tatsächlich schwergetan. Dennoch hat sich auch diese Entscheidung ausgezahlt. Die entstandenen Freiräume kann nutze ich Flexibel und für individuell abgesprochene Termine. Überdies können Rückrufe und dringende Angelegenheiten nahezu täglich in den normalen Ablauf eingefügt werden, ohne direkt auf die späten Abendstunden oder das Wochenende ausweichen zu müssen. Damit einhergehend ist eine Terminstruktur entstanden, die dazu führt, dass das fehlende Wartezimmer bislang von beinahe niemandem vermisst wurde. Insgesamt hat die Reduzierung der Erreichbarkeitszeiten zu einer messbar besseren Erreichbarkeit geführt, die auch in den Zeiten gewährt bleibt, in denen ich aufgrund umfangreicherer Verfahren seltener im Büro sein kann.

4. Personal

Die Bürogemeinschaft ist mit möglichst geringem Personalaufwand konzipiert. Umso erfreulicher ist es natürlich, dass wir auf ein kleines aber umso engagierteres Team zurückgreifen können. Die Abläufe konnten letztlich nur deshalb standardisiert werden, weil am Empfang Menschen arbeiten, die von Beginn an bereit waren, sich auf dieses Konzept einzulassen und es nicht zuletzt mit eigenen Vorschlägen voranzutreiben. Daneben ist durch das Büroteam sichergestellt, dass, selbst wenn gerade kein Anwalt zugegen ist, stets ein kompetenter Ansprechpartner im Büro zu finden ist.

Fazit

Wie eingangs gesagt: Die Erwartungen wurden erfüllt. Die steigende Effizienz und die noch konsequentere Ausrichtung auf die Strafverteidigung geben meinem Büro die Möglichkeit weiter zu wachsen. Auch das ließe sich messen, ist aber ein anderes Thema. Nach einem halben Jahr im neuen Büro lässt sich jedenfalls festhalten, dass die Bürogemeinschaft heute genau das bietet, was sie bieten soll:


Schnörkellosen Service in Ihrem Interesse an einer effizienten Mandatsbearbeitung und effektiven Strafverteidigung.

Fortbildung2017Fachanwälte unterliegen einer Fortbildungspflicht von jährlich 15 Stunden. Deren Erfüllung müssen sie ebenfalls jährlich gegenüber ihrer Kammer nachweisen.

Umzugsbedingt hat das in diesem Jahr bei mir ein kleines bisschen länger gedauert als üblich. Da das Jahr aber noch nicht zu Ende ist, kommen im Dezember voraussichtlich noch ein paar Bonusstunden hinzu.

Ich darf mich jedenfalls auch im nächsten Jahr wider Fachanwalt für Strafrecht nennen.

Wenn Sie sich näher über den Fortbildungsstand informieren möchten, finden Sie hier eine genauere Auflistung.

telefon400Am 17. und 20.11.2017 bin ich nicht persönlich im Büro und kaum via Email zu erreichen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte vorübergehend an den Bürokollegen Rechtsanwalt Martin Gentz.

Am 17.11. ist darüber hinaus das Büro auch nur eingeschränkt besetzt. Sollte Ihr Anruf nicht sofort angenommen werden können, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht, sowie Ihre Telefonnummer auf dem Band, damit wir Sie schnellstmöglich zurückrufen können.

strafrecht änderungBereits Ende August traten mit dem "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" eine Reihe von Änderungen vor allem in der Strafprozessordnung in Kraft, die in der Fachwelt kontrovers diskutiert werden. Zwei davon, von denen ich meine, dass Sie "Otto Normalverbraucher" am ehesten betreffen könnten möchte ich hier kurz vorstellen:

 

Pflicht für Zeugen polizeilichen Vorladungen Folge zu leisten.

Seit dem 24.08.2017 gibt es eine Pflicht für Zeugen, bei der Polizei zu erscheinen, sofern der Vorladung ein Auftrag der Staatswanwaltschaft zugrunde liegt. Letzteres müsste sich aus der Ladung ergeben. Ob aus dieser Pflicht dann auch die Pflicht erwächst, dort Angaben zu machen, hängt vor allem davon ab, ob Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte bestehen. Da im Zeitpunkt der polizeilichen Vernehmung allerdings häufig die Verfahrensrechtliche Stellung eines Zeugen noch nicht abschließend geklärt ist, er mit anderen Worten sehr schnell auch selbst zum Beschulgigten werden kann, muss zur Vorsicht geraten werden. Nicht geändert hat sich dabei, dass jeder Zeuge das Recht hat, sich seinerseits eines kundigen Zeugenbeistandes zu bedienen und sich schon vor der Vernehmung über die einzelnen Risiken Klarheit zu verschaffen.

 

Fahrverbot

Seit Ende August ist es ferner möglich, neben Geld- und Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten zu verhängen. Bislang war das nur bei Straftaten möglich, die einen Bezug zum Straßenverkehr hatten. Vorbehaltlich einer Überprüfung der Änderung durch das Bundesverfassungsgericht gilt damit aber gegenwärtig, dass "der Lappen" immer dann in Gefahr ist, wenn das Fahrverbot "zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich ist". In der Praxis wird das gerade die Fälle treffen, in denen das Gericht meint, dass etwa eine Geldstrafe nicht genug schmerzt, oder neben einer Bewährung noch "etwas spürbares" stehen sollte. Auch wenn es vermutlich noch etwas dauert, bis das so mögliche Fahrverbot vollständig im gerichtlichen Alltag angekommen ist, sollte diese Möglichkeit bekannt sein. Sofern die wirtschaftliche Existenz etwa von der eigenen Mobilität abhängig ist mag es sich anbieten, auch bei vermeintlich kleineren Delikten rechtzeitig eine Verteidigung einzurichen, die diese Konsequenz im Auge hat und zu verhindern sucht.

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